Falls Sie sich dazu entschieden haben, mir ein Mandat zu erteilen, empfehle ich eine erste Kontaktaufnahme per E-Mail.
Um Ihnen eine bestmögliche Beratung geben zu können, bitte ich Sie ihr Problem mit allen relevanten Details zu schildern und gegebenenfalls notwendige Unterlagen als Anhang mitzusenden.
Sie erhalten dann, nach einer kurzen Bearbeitungszeit, eine Antwort von mir. Aufgrund einer hohen Auslastung, kann ich leider nicht jedes Mandat annehmen. Darüber informiere ich Sie dann möglichst zeitnah.
Ich empfehle Ihnen, nach Möglichkeit schon früh mit Ihrer Rechtsschutzversicherung Verbindung aufzunehmen, um eine Kostenzusage zu erbitten.
In vielen Fällen ist eine persönliche Besprechung in meinem Büro zu Beginn nicht unbedingt erforderlich. Das kann dann der Fall sein, wenn zum Beispiel zunächst Verfahrensakten einzusehen sind. Dann brauche ich erstmal nur einige Informationen von Ihnen und eine Vollmacht. In solchen Fällen erkläre ich Ihnen die ersten Schritte gerne per Email und informieren Sie jeweils auch über den Sachstand, bis es zu einer ausführlichen Besprechung kommen kann bzw. muss. Grundsätzlich ist das beispielsweise in Strafsachen der Fall: Ohne Kenntnis der amtlichen Akten kann man eine Verteidigung nicht führen.
Das Vollmachtsformular finden Sie hier:
Vollmacht mit Widerrufsbelehrung.pdf [ 423 KB ]
Verfahrenskostenhilfe-Antragsformular.pdf [ 602,4 KB ]
Verfahrenskostenhilfe-Ausfuellhinweise.pdf [ 49,4 KB ]