Bitte vereinbaren Sie über E-Mail einen Termin für eine Erstberatung mit mir.
Wenn Sie vor einem rechtlichen Problem stehen und eine konkret auf Ihren Fall angepasste Einschätzung der Sach- und Rechtslage bekommen wollen, dann stehe ich Ihnen dabei gerne zur Seite. Im Rahmen einer Erstberatung zeige ich Ihnen dann auf, was man tun kann und welche Möglichkeiten und Risiken ein rechtliches Vorgehen birgt.
Ich biete Ihnen eine Erstberatung zu einem Betrag von EUR 226,10 an. Dabei handelt es sich um EUR 190,00 Vergütung und um 19% Mehrwertsteuer.
Die Rechtsschutzversicherungen haben einem Beratungshonorar in Höhe von EUR 226,10 noch nie widersprochen. Ich empfehle Ihnen dennoch, vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zu fragen, ob in Ihrem Fall eine Erstberatung gedeckt wird. Das hängt grundsätzlich davon ab, ob ein Versicherungsfall vorliegt. Bitte bedenken Sie, dass in Ihrem Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart sein kann. Diese Selbstbeteiligung müssten Sie dann gegebenenfalls an mich zahlen. Eine Erstberatung liegt dann vor, wenn es bei einer einmaligen Beratung bleibt.
Für diesen Betrag berate ich Sie bis zu einer Stunde lang. Der zeitliche Rahmen richtet sich nach der Angelegenheit, die Sie mir darlegen. Bitte berücksichtigen Sie, dass neben der Beratung einige Bürokratie läuft, die in diesem Honorar enthalten ist, (ich lege Ihre Akte an, ich schreibe Ihnen eine Rechnung, ich hebe eine Akte für Sie auf …), und dass ich mich gegebenenfalls auch auf die Beratung vorbereite, wenn Sie mir vorab Informationen geben.
Daher bitte ich Sie, dass Sie mir vor der Beratung die wichtigsten Unterlagen in Kopie oder als Emailanhang zusenden und mir Ihr Problem, mit allen relevanten Details schildern, damit ich Sie bestmöglich beraten kann.
Ich möchte außerdem noch darauf hinweisen, dass Sie bitte den Wert einer Erstberatung nicht überschätzen sollten. Ich kann zwar Ihr Problem in aller Ruhe sachgerecht mit Ihnen besprechen, gleichwohl kann ich lediglich eine erste Einschätzung vornehmen. Könnte man Rechtsfragen ohne Zweifel eindeutig beantworten und jedes Prozessergebnis vorhersehen, so gäbe es eigentlich keinen Grund für streitige Verfahren. Grundsätzlich ist vieles zu bedenken. Nach allgemeiner Meinung besteht in einer ersten Beratung schon deshalb keine umfassende Beratungspflicht, „weil dies nur eine pauschale überschlägige Rechtsauskunft sein kann“. Dieser Meinung schließe ich mich an, selbst dann wenn Rechtsgebiete betroffen sind, auf denen ich mich auskenne. Der Ausgang aufwändiger rechtlicher Auseinandersetzungen lässt sich nur in wenigen Fällen mit Sicherheit voraussagen. Andererseits denke ich, dass das Erstberatungsgespräch oft den Mandanten hilfreich dabei war, eine eigene Einstellung zu gewinnen.
Ich gebe keine telefonischen Auskünfte und ich berate Sie nicht, wenn Sie bereits anwaltlich vertreten sind.