Verwaltungsrecht
Das öffentliche Recht ist ein vielseitiger Rechtsbereich, zu dem neben dem Völkerrecht auch das Recht der internationalen Organisationen gehören. Gerne berate ich Sie auch zu Themen wie Menschenrechte, Welthandelsrecht oder zum Verfassungsrecht.
Zum Verwaltungsrecht gehören vor allem die Angelegenheiten, in denen die öffentliche Verwaltung mit rechtlicher Wirkung gegenüber dem Bürger ordnend, gestaltend oder leistend tätig ist.
Neben der prozessualen Durchsetzung der Interessen meiner Mandanten lege ich Wert auf die vorgerichtliche Vermittlung und einvernehmliche sowie zeitnahe Streitbeilegung.
Die Angelegenheiten, die generell dem Verwaltungsrecht zuzuordnen sind, sind sehr vielfältig. Zu meinen Schwerpunkten im Verwaltungsrecht gehören die folgenden Themenkomplexe.
Meine Schwerpunkte im Verwaltungsrecht:
- Öffentliches Baurecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Gewerberecht
- Gaststättenrecht
- Abfallrecht
Es besteht in der Regel kein Grund, auf Widerspruch und Klage zu verzichten.